Einleitung

Der Bundestag hat am 19. Dezember 2025 die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums für die Endlager-Standortauswahl gewählt. Dieses Gremium spielt eine wichtige Rolle bei der Suche und Auswahl von Standorten für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle.

Das Nationale Begleitgremium

Das Nationale Begleitgremium ist ein unabhängiges Gremium, das die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortauswahl begleitet und dem Bundestag Empfehlungen gibt. Die 18 Mitglieder des Gremiums dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören. Sie dürfen auch keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung haben.

Vorgeschlagene Mitglieder

Als Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums wurden unter anderem Günter Baaske, Norbert Dregger, Dr. Markus Dröge, Dr. Barbara Hendricks, Alexander König, Prof. Dr. Johann Köppel, Sylvia Kotting-Uhl, Karsten Möring, Prof. Dr. Hartmut Rosa, Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister, Prof. Dr. Thorsten Stumpf und Stefan Wenzel vorgeschlagen.

Aufgaben des Nationalen Begleitgremiums

Das Nationale Begleitgremium hat die Aufgabe, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortauswahl zu begleiten und dem Bundestag Empfehlungen zu geben. Es soll auch Vertrauen in die Verfahrensdurchführung ermöglichen.

Auswahl der Mitglieder

Die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums werden vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Zwölf der Mitglieder sollen anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein, die vom Bundestag und vom Bundesrat auf der Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlags gewählt werden. Daneben werden sechs Bürger, darunter zwei Vertreter der jungen Generation, die zuvor in einem Bürgerbeteiligungsverfahren nominiert worden sind, vom Bundesumweltminister ernannt.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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