Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Durchführung des Cyber Resilience Act verabschiedet, womit die EU‑weite Verordnung zur Cybersicherheit von vernetzten Produkten in Deutschland rechtlich verankert wird.
EU‑weite Vorgaben
Der Cyber Resilience Act (CRA) definiert erstmals ein Mindestniveau an Cybersicherheit für alle Produkte mit digitalen Elementen, die auf dem EU‑Binnenmarkt angeboten werden. Ziel ist die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen und die Gewährleistung verlässlicher Dienste.
Betroffene Produkte
Unter „Produkten mit digitalen Elementen“ fallen sämtliche software‑ und hardwarebasierten Geräte mit Netzwerkfähigkeit, etwa Smart‑TVs, Smartphones, Smart‑Home‑Geräte, Router, Betriebssysteme sowie cloudbasierte Lösungen und Open‑Source‑Software. Diese Produkte müssen künftig neben der bekannten CE‑Kennzeichnung auch die Anforderungen des CRA erfüllen.
Ausnahmen
Der CRA gilt nicht für Produkte, die bereits durch spezielle Regelungen abgedeckt sind, etwa Medizinprodukte, Kraftfahrzeuge, zivile Luftfahrtprodukte sowie Produkte, die ausschließlich für nationale Sicherheits‑ oder Verteidigungszwecke entwickelt wurden.
Verpflichtungen fĂĽr Unternehmen
Hersteller, Importeure und Händler sind verpflichtet, die Einhaltung der neuen Sicherheitsanforderungen sicherzustellen. Produkte, die die Vorgaben nicht erfüllen, dürfen nicht in den europäischen Markt eingeführt werden und können mit erheblichen Bußgeldern belegt werden.
MarktĂĽberwachung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) übernimmt die Rolle der Marktüberwachungsbehörde. Es prüft die Konformität der Produkte, koordiniert mit der Deutschen Akkreditierungsstelle und führt die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen durch.
Umsetzungsfrist
Der CRA ist als Verordnung unmittelbar anwendbar und wird schrittweise bis Ende 2027 umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt müssen neu in Verkehr gebrachte Produkte sämtliche Anforderungen erfüllen.
Weitere Informationen zur Umsetzung des Cyber Resilience Act finden sich auf der Informationsseite des BSI.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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