Anfrage der Fraktion Die Linke
Die Fraktion Die Linke hat im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage gestellt, in der die Bundesregierung um detaillierte Angaben zu Visa für den Familiennachzug zu international Schutzberechtigten gebeten wird. Konkret sollen die Zahlen der beantragten, bearbeiteten und erteilten Visa für die Jahre 2024, 2025 und das bisherige Jahr 2026 genannt werden.
Ziel der Datenerhebung
Der Familiennachzug ist seit 2024 ein fester Bestandteil der Migrationspolitik und ermöglicht Schutzberechtigten, ihre Familien nach Deutschland zu holen. Die abgefragten Statistiken sollen Aufschluss darüber geben, wie viele Anträge gestellt, wie viele Verfahren abgeschlossen und wie viele Visa tatsächlich ausgestellt wurden.
Informationen zu Auslandsvertretungen
Zusätzlich fordert die Fraktion Angaben zu den Auslandsvertretungen, die Terminlisten für die Beantragung von Visa bereitstellen. Damit soll geprüft werden, inwieweit die Kapazitäten der Botschaften und Konsulate den Bedarf decken.
Parlamentarische Kontrolle
Kleine Anfragen dienen der Kontrolle der Regierungstätigkeit. Die Bundesregierung ist verpflichtet, innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist eine schriftliche Antwort zu liefern, die die geforderten Zahlen und Informationen enthält.
Erwartete Diskussionen
Die bereitgestellten Daten könnten die Diskussion über mögliche Anpassungen im Verfahren des Familiennachzugs anregen. Insbesondere könnten Fragen zur Bearbeitungsdauer und zu Engpässen bei Terminvergaben thematisiert werden.
Stellungnahme der Fraktion
Die Fraktion betont, dass Transparenz in diesem Bereich wichtig sei, um die Rechte von Schutzberechtigten und deren Familien zu wahren. Eine klare Übersicht über die Visa‑Statistik soll zudem die öffentliche Debatte fundierter machen.
Formaler Hinweis
Die Kleine Anfrage ist unter dem Aktenzeichen 21/5455 registriert und wurde am 28.04.2026 veröffentlicht. Weitere Einzelheiten können dem Originaldokument entnommen werden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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