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AI GENERATED 29.12.2025 • 14:55 Politik & Gesellschaft

Die Linke fordert Klarheit zu Gehaltserhöhung und Steuerstatus für Sprachkurslehrkräfte

Der Bundestag verzeichnet eine neue Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, in der nach den konkreten Planungen der Bundesregierung zur Erhöhung der Vergütung von Lehrkräften in Integrations- und Berufssprachkursen gefragt wird. Gleichzeitig wird nach einer dauerhaften und rechtssicheren Lösung für die steuerliche Beurteilung von Honorarlehrkräften verlangt.

Hintergrund der Vergütungspläne

Die Bundesregierung hat kürzlich angekündigt, die finanzielle Ausstattung von Integrations- und Berufssprachkursen zu verbessern, um die Qualität der Lehrleistungen zu sichern. Teil dieses Vorhabens ist die Anhebung der Honorare für die dort tätigen Lehrkräfte.

Inhalt der Anfrage

Die Fraktion erfragt, welche konkreten Schritte seitens der Bundesregierung zur Umsetzung der Gehaltserhöhung vorgesehen sind, welche finanziellen Mittel bereitgestellt werden und welche gesetzlichen Grundlagen zugrunde liegen.

Steuerliche Situation von Honorarlehrkräften

Ein zentrales Anliegen der Anfrage ist die Klärung, wie Honorarlehrkräfte künftig eine rechtssichere Einordnung ihrer Einkünfte im Steuerrecht erhalten sollen, um Unsicherheiten bei der Abgabe von Steuererklärungen zu vermeiden.

Verfahren und Fristen

Nach den Regeln des Bundestags hat die Bundesregierung bis zum festgelegten Termin von vier Wochen eine schriftliche Auskunft zu den gestellten Fragen zu erteilen.

Potenzielle Auswirkungen

Eine transparente Regelung könnte die Attraktivität der Lehrtätigkeit in Sprachkursen erhöhen und damit die Integration von Zugewanderten unterstützen. Gleichzeitig könnte sie die Verwaltungskosten für die steuerliche Behandlung reduzieren.

Stellungnahme der Fraktion

Ein Sprecher der Fraktion Die Linke erklärte, dass die Klarstellung sowohl für die Lehrkräfte als auch für die Verwaltung von großer Bedeutung sei, um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten.

Reaktion der Bundesregierung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bislang keine offizielle Stellungnahme zu den konkreten Punkten der Anfrage abgegeben.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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