Antrag der Fraktion Die Linke
Die Fraktion Die Linke hat im Deutschen Bundestag einen Gesetzantrag (21/5569) eingebracht, der die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) zum Ziel hat. Der Antrag fordert konkrete Maßnahmen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu stärken.
Barrierefreie Umbauten bis 2035
Ein zentrales Element des Antrags ist die Verpflichtung, sämtliche Bestandsbauten des Bundes, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, bis spätestens 2035 vollständig barrierefrei umzubauen.
Verpflichtung von Unternehmen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sowohl öffentliche als auch privatwirtschaftliche Unternehmen verpflichtet werden, weitgehende Barrierefreiheit in ihren Einrichtungen sicherzustellen.
Gesetzesprüfung auf UNBRK-Konformität
Weiterhin fordert die Fraktion eine umfassende Evaluation aller bestehenden Gesetze und Rechtsvorschriften, um deren Kompatibilität mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu prüfen.
Einheitliche Formulare und Verfahren
Im Rahmen der Bund‑Länder‑Zusammenarbeit soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass Anträge und Formulare, die sich auf Inklusion und Teilhabe beziehen, bundesweit vereinheitlicht werden, um vergleichbare Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.
Kritik an aktuellen Kürzungsplänen
Die Linke kritisiert ein kürzlich veröffentlichtes internes Arbeitspapier des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, das drastische Kürzungen im Milliardenbereich, auch im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderung, diskutiert. Die Fraktion warnt davor, Menschenrechte zu Verhandlungsmasse zu machen.
Zitat der Fraktion
"Unsere Gesellschaft ist immer noch voller Barrieren, die eine gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben erschweren." – Die Fraktion Die Linke.
Ausblick
Der Gesetzentwurf soll der Bundesregierung vorgelegt werden, um die genannten MaĂźnahmen zeitnah umzusetzen und die volle, wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderung sicherzustellen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Ăśbertragung