Am 8. Juli 2026 hat die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag einen Gesuchsantrag eingereicht, der ein generelles Verbot des Einsatzes automatisierter Gesichtserkennungssysteme zur Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum fordert.
Einordnung in die Gesetzesinitiative
Der Antrag ist Teil der ersten Tagesordnung, in der Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu digitalen Ermittlungsbefugnissen (Dokument‑Nummern 21/6806, 21/6131, 21/6132) behandelt werden. Die Fraktion sieht hierin die Notwendigkeit, die geplanten Regelungen kritisch zu prüfen.
Kernforderungen des Antrags
Der Gesuchsantrag verlangt ein Verbot nicht nur des Einsatzes, sondern auch der Erstellung, Zusammenführung und Nutzung von Datenbeständen, die eine flächendeckende biometrische Überwachung der Bevölkerung ermöglichen würden.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Laut Fraktionsvorlage würde die Einführung automatisierter Gesichtserkennung als digitale Ermittlungsmaßnahme einen biometrischen Massenabgleich der gesamten Bevölkerung durch Polizei und Staatsanwaltschaften ermöglichen, was nach Ansicht der Abgeordneten mit den verfassungsrechtlich garantierten Grund- und Freiheitsrechten unvereinbar sei.
Sicherheitsargumentation
Die Fraktion betont, dass der Schutz der öffentlichen Sicherheit nicht „Instrumente rechtfertigen kann, die die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellen“.
Weitere Schritte im Parlament
Der Antrag richtet sich an die Bundesregierung mit der Aufforderung, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten und die vorliegenden Regierungsentwürfe im Bundestag abzulehnen. Die Diskussion soll in der kommenden Plen
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