Deutschland: Digitalausschuss beschließt Gesetz für digitale Identitäten
Der Digitalausschuss hat in geänderter Fassung den Entwurf der Bundesregierung für ein „Digitale Identitätengesetz“ angenommen. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD stimmten dem Gesetzentwurf zu, während alle übrigen Fraktionen dagegen votierten. Gleichzeitig wurde ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen mit Koalitionsmehrheit angenommen; ein Änderungsantrag der Linksfraktion fand jedoch keine Mehrheit.
Ziele des Gesetzes
Nach Angaben der Bundesregierung soll das Gesetz die Vorgaben der geänderten eIDAS‑Verordnung der Europäischen Union ergänzen und die fristgerechte Einführung einer digitalen Identitätslösung ermöglichen. Die geplante EUDI‑Wallet mit dem Namen d‑you soll am 2. Januar 2027 starten und Bürgern die Möglichkeit geben, ihre Identität per Smartphone nachzuweisen, digitale Dokumente zu speichern und bei öffentlichen sowie privaten Diensten zu nutzen. Die Nutzung ist freiwillig.
Kernänderungen im Gesetz
Die im parlamentarischen Verfahren erzielten Änderungen betreffen den Zugang zu Verwaltungsleistungen, den Datenschutz und die Transparenz. Bei der Vergabe von Leistungen soll die digitale Souveränität Deutschlands und der EU stärker berücksichtigt werden. Ein zentrales Bürgerkonto des Bundes wird als freiwillig nutzbarer Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen dauerhaft zur Verfügung gestellt. Nutzer erhalten die Möglichkeit, die Aufnahme ihres biometrischen Fotos in die digitalen Identitätsdaten abzulehnen. Die Frist für die Bereitstellung von Attributsbescheinigungen wird von 24 auf zwölf Monate verkürzt und die Evaluation des Gesetzes vorgezogen. Zusätzlich sollen zeitlich begrenzte Erprobungen stärker kontrolliert und der Digitalausschuss früher eingebunden werden. Der Austausch biometrischer Daten zwischen Pass‑ und Ausweisbehörden wird erleichtert, und die Online‑Ausweisfunktion soll bereits ab 13 Jahren nutzbar sein.
Kontroverse und Fraktionspositionen
Im Entschließungsantrag betonen die Fraktionen, dass die Bundesregierung, falls die deutsche Wallet d‑you nicht zum 2. Januar 2027 startet, die gesetzlich vorgeschriebene Pseudonymfunktion möglichst schnell nachliefern müsse, um die Übereinstimmung mit Unionsrecht sicherzustellen. Ein Antrag der AfD‑Fraktion, der sich gegen eine europäische digitale Identität richtet, fand keine Mehrheit. Die AfD fordert stattdessen die Entwicklung einer rein nationalen Wallet für den freiwilligen Gebrauch bei behördlichen Vorgängen und warnt vor einem schleichenden Nutzungszwang. Die Grünen unterstützen die Einführung der EUDI‑Wallet, sehen jedoch erhebliche Defizite bei Datenschutz, Nutzerfreundlichkeit und digitaler Souveränität. Sie betonen, dass die pseudonyme Nutzung ein zentraler Schutzmechanismus sei, der früh verfügbar sein müsse. Die Linke fordert besonders hohe Standards für Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit und verlangt klare Regelungen, wer welche Daten abfragen darf, um Missbrauchspotenzial zu minimieren.
Ausblick und weitere Schritte
Eine Vertreter des Digitalministeriums wurde gefragt, wie die Kommunen bei der Anbindung an die neue Wallet unterstützt werden sollen. Die Bundesregierung plant, die Kommunen technisch und organisatorisch zu begleiten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Die Evaluation des Gesetzes wird vorgezogen, um mögliche Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und gegebenenfalls nachzubessern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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