Digitalausschuss des Bundestages plant öffentliche Anhörung zum Daten-Governance-Gesetz
Am 28. Januar 2026 findet im Plenarsaal des Bundestages von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Durchführung der EU‑Verordnung über europäische Daten‑Governance statt. Der Digitalausschuss des Bundestages leitet die Veranstaltung.
Hintergrund des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf setzt die EU‑Verordnung 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 um, die unter dem Namen „Data Act“ bekannt ist. Ziel ist die Schaffung harmonisierter Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung in verschiedenen Lebensbereichen.
Vormittags‑Expertenanhörung
Am selben Tag, von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, führt der Ausschuss eine Expertenanhörung zum Gesetzentwurf „Durchführung des europäischen Data Acts“ (21/2998) durch. Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung sollen die praktischen Auswirkungen des Vorhabens erörtern.
Beschlussfassung und Vorbehalt
Der Ausschuss hat die öffentliche Anhörung beschlossen, jedoch unter dem Vorbehalt, dass der Entwurf noch nicht als Bundestagsdrucksache vorliegt. Die Einbringung und Überweisung des Gesetzentwurfs bleibt daher vorerst ausgesetzt.
Erwartete Diskussionsthemen
In der Anhörung werden voraussichtlich Fragen zu Zugangsrechten für Daten, Pflichten von Datenhaltern sowie mögliche Konsequenzen für Unternehmen und Verbraucher behandelt.
Weitere Verfahrensschritte
Nach Abschluss der Anhörung wird der Ausschuss einen Bericht erstellen und diesen gegebenenfalls an den Bundestag weiterleiten, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Weitere Informationen
Details zur hib‑Meldung des Data‑Act‑Durchführungsgesetzes finden sich unter https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1128820.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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