Ergebnis der Abstimmungen
Im Digitalausschuss des Bundestags wurden am Mittwochnachmittag mehrere Anträge zu Künstlicher Intelligenz (KI) ohne die erforderliche Mehrheit verworfen. Die beiden Anträge der Linksfraktion sowie ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhielten nicht die notwendige Stimmenzahl, um weiter behandelt zu werden.
Anliegen der Linksfraktion
Die Linksfraktion hatte in ihren Vorlagen die Bundesregierung aufgefordert, die KI‑Verordnung zu verschärfen. Kernpunkte waren die Verpflichtung zu Transparenz über die Trainingsdaten aller in Verkehr gebrachten KI‑Anwendungen sowie ein Verbot der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte in generativen KI‑Systemen ohne ausdrückliche Erlaubnis und angemessene Vergütung. Weiterhin verlangte die Fraktion ein Gesetz, das den Einsatz automatisierter biometrischer Fernidentifikations‑ und Kategorisierungssysteme sowie algorithmisch gesteuerter Emotionserkennung im öffentlichen Raum untersagt.
Forderungen der Grünen
Die Grünen stellten einen Antrag, in dem sie die Bundesregierung aufforderten, die Bundesnetzagentur als Marktüberwachungs‑ und Beschwerdestelle für die KI‑Verordnung mit ausreichenden Planstellen und Sachmitteln auszustatten. Zusätzlich verlangten sie, dass alle öffentlichen Einrichtungen über die notwendigen Ressourcen, Infrastrukturen und Qualifizierungsmaßnahmen verfügen, um die Anforderungen der KI‑Verordnung umzusetzen.
Parteiübergreifende Stellungnahmen
Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD stimmten gegen beide Anträge der Linksfraktion. Die AfD‑Fraktion stimmte ebenfalls gegen den ersten Antrag und enthielt sich beim zweiten. Bei dem Grünen‑Antrag enthielt sich die Linksfraktion, während die Antragsteller selbst dafür stimmte. Damit blieb kein Antrag in der Abstimmung erfolgreich.
Ausblick auf die weitere Gesetzgebung
Da die Anträge im Ausschuss keine Mehrheit erhalten haben, müssen die jeweiligen Fraktionen ihre Vorlagen überarbeiten oder neue Koalitionspartner suchen, um künftig eine breitere Unterstützung zu erzielen. Die Bundesregierung wird voraussichtlich weiterhin an der Ausgestaltung der KI‑Verordnung arbeiten, wobei die genannten Forderungen aus den Ausschussdebatten künftig Einfluss auf die endgültige Regelung haben könnten.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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