Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Zahl der Disziplinarverfahren wegen Verlust, Diebstahl oder Fehlgebrauch von Dienstwaffen und Munition bei Bundesbehörden in den letzten fünf Jahren veröffentlicht.
Bundespolizei
Im genannten Zeitraum wurden bei der Bundespolizei insgesamt 30 Disziplinarverfahren eingeleitet. Davon wurden vier Verfahren eingestellt, in einem Fall ein Verweis ausgesprochen und in zwölf Fällen Geldbußen verhängt. Weitere dreizehn Verfahren befinden sich noch in Bearbeitung.
Bundeskriminalamt
Beim Bundeskriminalamt wurden drei Verfahren eröffnet. In zwei Fällen erfolgte ein Verweis, während ein Verfahren wegen Feststellung eines Dienstvergehens eingestellt wurde, weil keine weitere Disziplinarmaßnahme angezeigt war.
Maßnahmen im Überblick
Die ergriffenen Maßnahmen reichten von Verweisen über Geldbußen bis hin zu Einstellungsentscheidungen, wobei die meisten Fälle bei der Bundespolizei noch nicht abgeschlossen sind.
Hintergrund der Anfrage
Die Kleine Anfrage (21/7482) forderte Auskunft über die Häufigkeit von Verlusten von Dienstwaffen. Die Bundesregierung beantwortete diese Anfrage mit einem schriftlichen Dokument (21/7633), das die genannten Zahlen enthält.
Stellungnahme der Bundesregierung
Die Bundesregierung betonte, dass die eingeleiteten Verfahren dem Ziel dienen, den ordnungsgemäßen Umgang mit Dienstwaffen sicherzustellen und Verstöße konsequent zu ahnden.
Ausblick
Die noch offenen Verfahren werden weiter geprüft, und die Behörden prüfen mögliche Präventionsmaßnahmen, um zukünftige Verluste zu vermeiden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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