Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat seit dem 6. Mai 2025 drei Gesetzentwürfe in das Kabinett eingebracht, die inzwischen vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet wurden und sich aktuell in der Ressortabstimmung sowie in der Länder‑ und Verbändebeteiligung befinden.
Inhalt der drei Gesetzentwürfe
Der erste Entwurf sieht eine Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau vor, um den Ausbau ganztägiger Schulangebote weiter zu sichern. Der zweite Entwurf regelt die Einführung einer bundeseinheitlichen Ausbildung für Pflegefachassistenten, um die Qualifikation im Pflegesektor zu vereinheitlichen. Der dritte Entwurf stärkt die Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien, um die Teilhabe von Jugendlichen an Freizeit- und Bildungsangeboten zu erhöhen.
Weitere Gesetzesvorhaben im Verfahren
Parallel dazu befindet sich ein Entwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes sowie ein erster Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder‑ und Jugendhilfe in der Ressortabstimmung und in der Länder‑ und Verbändebeteiligung.
Öffentliche Zugänglichkeit
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigt, dass die Referentenentwürfe im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu gegebener Zeit öffentlich zugänglich gemacht werden.
Verfahrenstechnische Schritte
Nach der Kabinettsbeschlussfassung erfolgt die weitere Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts, den Landesregierungen und den jeweiligen Verbänden, bevor die Gesetzentwürfe endgültig im Bundestag beraten und beschlossen werden.
Politische Bedeutung
Die drei bereits verabschiedeten Gesetze sollen die Infrastruktur des Ganztagsausbaus stärken, die Ausbildung im Pflegebereich vereinheitlichen und die Jugendarbeit während der Ferienzeit ausbauen – zentrale Elemente der Bildungs‑ und Familienpolitik der Bundesregierung.
Parlamentarische Rückfrage
In der Antwort (21/5886) auf die Kleine Anfrage (21/5582) betont die Bundesregierung, dass die Gesetzesentwürfe transparent dokumentiert und nach Abschluss der Abstimmungsphasen veröffentlicht werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Übertragung