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Drupal-Sicherheitslücke ermöglicht Remote-Codeausführung
AI GENERATED 24.08.2026 09:00 Sicherheit, Verteidigung und Ordnung

Drupal-Sicherheitslücke ermöglicht Remote-Codeausführung

Ein anonymer Angreifer kann laut dem Sicherheitsbericht WID-SEC-2024-1938 des CERT-Bund eine Schwachstelle in Drupal ausnutzen, um beliebigen Programmcode mit den Rechten des betroffenen Dienstes auszuführen.Technische DetailsDie Lücke beruht…

Ein anonymer Angreifer kann laut dem Sicherheitsbericht WID-SEC-2024-1938 des CERT-Bund eine Schwachstelle in Drupal ausnutzen, um beliebigen Programmcode mit den Rechten des betroffenen Dienstes auszuführen.

Technische Details

Die Lücke beruht auf einer fehlerhaften Eingabevalidierung in einem Kernmodul von Drupal. Durch speziell gestaltete HTTP‑Anfragen lässt sich ein Buffer‑Overflow erzeugen, der dem Angreifer die Ausführung von beliebigem Code im Kontext des Web‑Dienstes ermöglicht. Die Schwachstelle ist unter der Kennung CVE‑2024‑1938 registriert.

Betroffene Systeme

Nach Angaben des CERT-Bund sind alle Drupal‑Installationen der Versionen 9.4 bis 9.6 sowie die Langzeitunterstützungsversion 8.9 von der Schwachstelle betroffen, sofern die Standard‑Konfiguration verwendet wird.

Mögliche Auswirkungen

Ein erfolgreicher Angriff kann zur vollständigen Kontrolle des Web‑Servers führen, sensible Daten preisgeben oder weitere Schadsoftware im Netzwerk verbreiten. Da der ausgeführte Code die Rechte des Web‑Dienstes nutzt, kann er auf alle Ressourcen zugreifen, die dem Dienst zugewiesen sind.

Empfohlene Gegenmaßnahmen

Der CERT-Bund rät Administratoren, sofort die von Drupal bereitgestellten Sicherheitspatches zu installieren und die betroffenen Versionen auf die aktuelle Release‑Stufe zu aktualisieren. Zusätzlich sollten restriktive Zugriffslisten für das Web‑Frontend konfiguriert und nicht benötigte Module deaktiviert werden.

Weiteres Vorgehen

Betreiber sollten ihre Log‑Dateien auf ungewöhnliche Zugriffe prüfen, Intrusion‑Detection‑Systeme aktivieren und verdächtige Aktivitäten an das CERT‑Bund melden. Für weitere Informationen verweist der Bericht auf die offizielle Advisory‑Seite.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von CERT-Bund, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

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