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E‑Auto‑Förderung: Antragszahlen und Bewilligungen bis Juli 2026
AI GENERATED 19.08.2026 11:30 Politik und Gesellschaft

E‑Auto‑Förderung: Antragszahlen und Bewilligungen bis Juli 2026

Deutschland: E‑Auto‑Förderung – Antragszahlen und Bewilligungen bis Juli 2026 Gesamtübersicht Seit dem 19. Mai 2026 ist das neue Förderprogramm für Elektrofahrzeuge in Kraft. Bis zum Stichtag am 16.…

Deutschland: E‑Auto‑Förderung – Antragszahlen und Bewilligungen bis Juli 2026

Gesamtübersicht

Seit dem 19. Mai 2026 ist das neue Förderprogramm für Elektrofahrzeuge in Kraft. Bis zum Stichtag am 16. Juli wurden insgesamt 84.828 Anträge gestellt, davon wurden 20.015 bewilligt und 291 abgelehnt.

Fahrzeugtypen

Von den bewilligten Anträgen entfielen 18.550, also rund 93 Prozent, auf rein batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV). Weitere 1.456 Anträge, etwa 7 Prozent, betrafen Plug‑in‑Hybridfahrzeuge (PHEV).

Regionale Verteilung

Nordrhein‑Westfalen erhielt mit 4.980 bewilligten Anträgen die meisten positiven Bescheide, gefolgt von Bayern (3.834) sowie Baden‑Württemberg und Niedersachsen mit jeweils 2.327. Die wenigsten Bewilligungen gab es in den Stadtstaaten Bremen (81), Hamburg (156) und Berlin (267) sowie in Mecklenburg‑Vorpommern (206) und Sachsen‑Anhalt (303).

Einkommensbezogene Förderung

Bis Mitte Juli wurden 9.632 Anträge von Haushalten mit einem zu versteuernden Einkommen bis 45.000 Euro und 4.507 Anträge von Haushalten bis 60.000 Euro positiv beschieden. Zusätzlich wurden 5.876 Anträge von Haushalten bis 80.000 Euro bzw. von Familien mit förderrelevanten Kindern und einem Einkommen bis 90.000 Euro bewilligt.

Zielsetzung der Förderung

Die Bundesregierung erklärt, das Programm verfolge das Ziel, die Verbreitung elektrisch betriebener Pkw in der Breite der Gesellschaft zu erhöhen. Die soziale Staffelung soll insbesondere Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen den Zugang zur Elektromobilität erleichtern und eine ausgewogene Beteiligung am Markthochlauf ermöglichen.

Ausblick

Die Bundesregierung plant, die Förderbedingungen regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, um die angestrebte soziale Ausgewogenheit und die Klimaziele weiter zu unterstützen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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