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ECB erweitert Klimafaktor im Sicherheitenrahmen auf Kreditforderungen von Nichtfinanzunternehmen
AI GENERATED 24.07.2026 13:00 Wirtschaft und Finanzen

ECB erweitert Klimafaktor im Sicherheitenrahmen auf Kreditforderungen von Nichtfinanzunternehmen

Die Europäische Zentralbank hat beschlossen, den Einsatz von Klimafaktoren im Sicherheitenrahmen des Eurosystems auf bestimmte Kreditforderungen von Nichtfinanzunternehmen auszuweiten. Ziel ist es, das Risikomanagement des Eurosystems gegenüber klimabedingten…

Die Europäische Zentralbank hat beschlossen, den Einsatz von Klimafaktoren im Sicherheitenrahmen des Eurosystems auf bestimmte Kreditforderungen von Nichtfinanzunternehmen auszuweiten. Ziel ist es, das Risikomanagement des Eurosystems gegenüber klimabedingten Übergangsschocks zu stärken. Die Maßnahme soll spätestens Ende 2027 umgesetzt werden, wobei die Klimafaktorwerte jährlich aktualisiert werden.

Hintergrund der Maßnahme

Der Eurosystem‑Sicherheitenrahmen muss potenzielle Wertverluste von Sicherheiten berücksichtigen, die durch Änderungen der Klimapolitik, technologische Entwicklungen, verändertes Konsumverhalten, Rechtsstreitigkeiten oder makroökonomische Anpassungen entstehen können. Bisher wurden Klimafaktoren nur für handelbare Anleihen von Nichtfinanzunternehmen berücksichtigt.

Funktionsweise des Klimafaktors

Der Klimafaktor basiert auf einem Unsicherheits‑Score auf Asset‑Ebene, der drei Elemente kombiniert: einen sektorspezifischen Stressor aus dem aktuellen Eurosystem‑Klimastresstest, die Exposure des Schuldners gegenüber Übergangs‑Unsicherheiten und die Restlaufzeit der Forderung. Wo sektorspezifische Daten fehlen, können alternative Datenquellen herangezogen werden. Der maximale zusätzliche Abschlag auf den endgültigen Sicherheitenwert beträgt fünf Prozent.

Auswirkungen auf das Sicherheitenportfolio

Durch die Einführung des Klimafaktors wird die Bewertung von Kreditforderungen transparenter und berücksichtigt klimabezogene Risiken stärker. Die Reduktion des Sicherheitenwertes erfolgt proportional zur Sensitivität der Forderung gegenüber den genannten Unsicherheiten. Einzelne Klimafaktorwerte werden nicht öffentlich gemacht.

Umsetzungszeitplan

Die Erweiterung ist ab dem frühesten Zeitpunkt Ende 2027 wirksam. Die jährliche Aktualisierung der Klimafaktorwerte folgt dem Verfahren, das bereits für Unternehmensanleihen gilt, und integriert die neuesten verfügbaren Klimadaten.

Kontakt für Medienanfragen

Für Rückfragen steht William Lelieveldt unter Tel.: +49 170 2279090 zur Verfügung.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäische Zentralbank, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.

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