Die Europäische Zentralbank (ECB) hat Änderungen an den Richtlinien zur Umsetzung der Geldpolitik im Eurosystem veröffentlicht, die ab dem 30. November 2026 gelten. Kernpunkt ist die Einführung des zweiten besten Ratings von externen Ratingagenturen für die Bewertung privater Sektoren‑Assets, die als Kollateral für geldpolitische Operationen dienen.
Bewertung privater Assets
Seit dem 30. November 2026 wird das zweite‑beste Rating zur Bestimmung der Zulässigkeit und der Haircut‑Höhe von privaten Sektoren‑Assets herangezogen. Dazu zählen unbesicherte Bankanleihen, gedeckte Bankanleihen sowie von nicht‑finanziellen Unternehmen und dem öffentlichen Sektor außerhalb des Euroraums emittierte Wertpapiere. Für öffentliche Sektoren‑Assets des Euroraums bleibt das erste‑beste Rating maßgeblich.
Aktualisierung des Haircut‑Plans
Der Haircut‑Plan wird überarbeitet, um das Risiko‑Kontroll‑Framework für geldpolitische Kreditoperationen zu stärken. Die Anpassungen umfassen eine feinere Abstufung der Haircuts für Eigen‑ bzw. gehaltene Assets sowie eine höhere Granularität bei der Berücksichtigung der Amortisationsart einzelner Kreditforderungen.
Ende der vorübergehenden COVID‑19‑Garantie
Kreditforderungen, die nicht alle Vorgaben des allgemeinen Kollateral‑Rahmens erfüllen, aber im Rahmen einer temporären COVID‑19‑Garantie zugelassen wurden, bleiben nur bis zum Jahresende 2026 zulässig.
Ausgleich von Finanz‑Subsidiaries
Finanz‑Tochterunternehmen von nicht‑finanziellen Unternehmensgruppen werden künftig in die gleiche Haircut‑Kategorie III eingestuft wie ihre Mutterunternehmen. Diese Einstufung macht sie zu zulässigen Schuldnern und unterliegt dem Klimafaktor im Eurosystem‑Kollateral‑Rahmen.
Verfügbarkeit der neuen Richtlinien
Die überarbeiteten Richtlinien (Guidelines ECB/2026/26 und ECB/2026/27) stehen in englischer Sprache auf der ECB‑Website bereit und werden in allen 24 Amtssprachen der EU im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von European Central Bank, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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