Im Kabinett hat die Bundesregierung die EEG‑Novelle 2027 beschlossen, die neben einem Netzanschlusspaket die Förderung von Solar‑Freiflächenanlagen stärkt und die Netzintegration von Erneuerbaren optimiert.
Paradigmenwechsel und Standortorientierung
Ministerin Katharina Reiche bezeichnete die Änderungen als Paradigmenwechsel, weil künftig die Standortwahl von Anlagen stärker am tatsächlichen Netzbedarf ausgerichtet wird.
Ausbau von Wind und Bioenergie
Kernpunkte sind die zusätzliche Ausschreibung von 12 GW Onshore‑Wind, verbesserte Bedingungen im Süden, ein Ausbauziel für Bioenergie bis 2035 sowie die Weiterführung des Ziels, bis 2030 80 % des Stroms aus Erneuerbaren zu gewinnen.
Förderung von Solar‑Freiflächenanlagen
Die Förderung wird für Freiflächen‑Solar vereinheitlicht, die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer PV‑Dachanlagen auf 50 % begrenzt und die Direktvermarktung durch intelligente Messsysteme sowie einen vierjährigen Bonus für Anlagen unter 25 kW unterstützt.
Netzanschlusspaket und Kostenentlastung
Ein Gesetzentwurf für ein Netzanschlusspaket soll den Netzausbau kostengünstiger machen, die Netzkapazität besser verteilen und bei Redispatch‑Entlastungen künftig Entschädigungszahlungen für Neuanschlüsse an betroffenen Standorten entfallen lassen, was laut Schätzung im Jahr 2025 Einsparungen von über drei Milliarden Euro ermöglichen könnte.
Ziele für 2030 und wirtschaftliche Perspektiven
Die Bundesregierung betont, dass die Maßnahmen die Kosten für Verbraucher langfristig senken und die Energieversorgung sowie den Wirtschaftsstandort zukunftssicher machen sollen. Das im April beschlossene Bundesbedarfsplangesetz liefert den rechtlichen Rahmen für den beschleunigten Ausbau von Übertragungsnetzen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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