Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für Leitlinien zum Trusted‑Flagger‑Mechanismus des Digital Services Act (DSA) veröffentlicht, zu dem die Electronic Frontier Foundation (EFF) und ARTICLE 19 gemeinsam Stellung genommen haben. In ihrem gemeinsamen Kommentar betonen die beiden Organisationen, dass die Leitlinien klare Vorgaben zum Schutz der Meinungsfreiheit und zur Wahrung der Haftungsprivilegien für Vermittler enthalten sollten.
Der Trusted‑Flagger‑Mechanismus soll Plattformen dabei unterstützen, rechtswidrige Inhalte schneller zu erkennen und zu entfernen. Nach Angaben von EFF und ARTICLE 19 kann ein gut ausgestaltetes System die Effizienz der Inhaltsmoderation erhöhen, birgt jedoch das Risiko, dass zulässige Reden übermäßig entfernt werden, wenn die Vorgaben zu weitreichend sind.
Risiken bei mangelhafter Umsetzung
Ein zentrales Anliegen der beiden Organisationen ist, dass eine fehlerhafte Implementierung zu einer Einschränkung des rechtlichen Gehörs führen könnte. Sie warnen davor, dass Behörden durch die Vergabe des Trusted‑Flagger‑Status unverhältnismäßigen Einfluss auf Online‑Inhalte erhalten könnten, was das Prinzip der Unabhängigkeit der Plattformen gefährdet.
Geforderte SchutzmaĂźnahmen
EFF und ARTICLE 19 fordern, dass die Leitlinien stärkere Garantien für die Meinungsfreiheit, das rechtliche Gehör und die Unparteilichkeit des Trusted‑Flagger‑Systems enthalten. Sie betonen, dass die Verantwortung für die endgültige Bewertung, ob ein Inhalt illegal ist, weiterhin bei den Plattformen liegen muss und nicht automatisch an den Hinweis eines Trusted‑Flaggers delegiert werden darf.
Besondere Themenbereiche
Die Stellungnahme hebt mehrere konkrete Punkte hervor: Erstens sollen grenzüberschreitende Bewertungen mit Vorsicht erfolgen, weil nationale Rechtsrahmen innerhalb der EU variieren können. Zweitens muss das systemische Risikomanagement des DSA über einzelne Moderationsentscheidungen hinausgehen und auch Plattformdesigns wie Empfehlungssysteme berücksichtigen. Drittens sollten Strafverfolgungsbehörden im Regelfall keinen Trusted‑Flagger‑Status erhalten, da sie bereits durch Artikel 9 des DSA befugt sind und eine Doppelbefugnis das Risiko von De‑Facto‑Entfernungsanordnungen erhöhen könnte.
Rolle der Zivilgesellschaft
Die beiden Organisationen unterstreichen die wichtige Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Identifizierung illegaler Inhalte und der Meldung von Menschenrechtsverletzungen. Gleichzeitig fordern sie Schutzmechanismen, die diese Organisationen vor Vergeltungsmaßnahmen sichern und ihre Unabhängigkeit wahren.
Integration bestehender Partnerschaften
Abschließend wird betont, dass Trusted‑Flagger‑Programme bestehende Partnerschaften ergänzen, nicht ersetzen sollten. Insbesondere soll die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren außerhalb der EU, die über wertvolle regionale Expertise verfügen, weiterhin gefördert werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Electronic Frontier Foundation, lizenziert unter Creative Commons Attribution 4.0 (CC BY 4.0). Offene journalistische Inhalte.
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