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Entgeltunterschiede nach Staatsangehörigkeit bei Vollzeitbeschäftigten
AI GENERATED 21.08.2026 17:40 Wirtschaft und Finanzen

Entgeltunterschiede nach Staatsangehörigkeit bei Vollzeitbeschäftigten

KernzahlenAm 31. Dezember 2025 lag das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe bei 4.217 Euro. Für deutsche Staatsangehörige betrug das Medianentgelt 4.396 Euro, für ausländische Staatsangehörige 3.358 Euro. Der…

Kernzahlen

Am 31. Dezember 2025 lag das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe bei 4.217 Euro. Für deutsche Staatsangehörige betrug das Medianentgelt 4.396 Euro, für ausländische Staatsangehörige 3.358 Euro. Der Unterschied beträgt 1.038 Euro beziehungsweise 24 Prozent.

Hintergrund der Anfrage

Die Bundesregierung veröffentlichte diese Zahlen in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion. Die Anfrage hatte das Ziel, die Einkommenssituation nach Staatsangehörigkeit zu beleuchten.

Methodik der Erhebung

Der Median wird verwendet, um das mittlere Einkommen zu bestimmen, sodass extreme Werte an den oberen oder unteren Enden der Verteilung das Ergebnis nicht verzerren. Die Erhebung umfasst sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Vollzeit innerhalb der definierten Kerngruppe.

Interpretationsrahmen

Der Unterschied von 24 Prozent zeigt, dass ausländische Staatsangehörige im Median deutlich weniger verdienen als deutsche Staatsangehörige. Diese Differenz kann für politische Diskussionen über Lohngerechtigkeit und Integrationsmaßnahmen relevant sein.

Reaktionen

Die AfD‑Fraktion hat die Anfrage gestellt, um auf die bestehende Lohnlücke hinzuweisen. Weitere Fraktionen und Interessengruppen könnten die Zahlen nutzen, um eigene Positionen zu formulieren.

Weiterführende Informationen

Die vollständige Antwort sowie die zugrunde liegenden Dokumente sind auf der Website des Deutschen Bundestags einsehbar.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

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