Die Energiepreise sinken ab dem 1. Januar 2026 für alle spürbar. Die Bundesregierung bezuschusst die Strom-Netzentgelte und schafft die Gasspeicherumlage ab. Die Stromsteuer für produzierende Unternehmen und Landwirte bleibt dauerhaft niedrig.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Energiepreise zu senken und damit private Haushalte und Wirtschaft zu entlasten. Mit drei ersten konkreten Maßnahmen sollen die Kosten ab Januar 2026 für alle deutlich verringert werden. Diese ersten Schritte für niedrigere Energiekosten sollen die Wirtschaft in Deutschland stärken und helfen, Arbeitsplätze zu sichern.
Die Finanzierung der Entlastungen hat die Regierung in den Haushalten für 2025 und 2026 verankert. Das Gesetz für den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026 ist am 12. Dezember in Kraft getreten. Die Änderungen im Energiewirtschaftsrecht zur Abschaffung der Gasspeicherumlage sind seit dem 28. November in Kraft. Die Änderungen im Stromsteuergesetz haben den Bundesrat am 19. Dezember passiert.
Insgesamt werden die Bürger sowie Unternehmen um etwa 10 Milliarden Euro im Jahr bei den Energiekosten entlastet – zusätzlich zur bereits bestehenden Entlastung von 17 Milliarden Euro durch die Übernahme der damaligen EEG-Umlage für erneuerbare Energien. Haushalte, die Strom und Gas beziehen, können 2026 durchschnittlich etwa 160 Euro sparen.
Die Gasspeicherumlage wird zum 1. Januar 2026 abgeschafft. Mit sinkenden Gaspreisen werden alle Gaskunden entlastet – private Haushalte und Unternehmen. Niedrigere Gaspreise sorgen außerdem für eine günstigere Stromproduktion von Gaskraftwerken.
Der Bund bezuschusst außerdem im Jahr 2026 die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro. Die niedrigeren Netzentgelte kommen ebenfalls zum 1. Januar 2026 allen Verbrauchern sowie allen Unternehmen zugute.
Die Senkung der Stromsteuer soll ab 2026 weiter und auf Dauer gelten. Damit werden mehr als 600.000 produzierende Unternehmen sowie die Land- und Forstwirtschaft entlastet, also auch mittelständische Betriebe.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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