Neuer Gesetzentwurf
Ein Antrag (21/7038) wurde von der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag eingereicht, um einen Entschädigungsfonds für Menschen zu schaffen, die als Kinder und Jugendliche in Schulen wegen ihrer Hörschädigung Leid erfahren haben.
Ziele des Antrags
Der Gesetzentwurf sieht vor, gemeinsam mit Ländern und Kirchen einen Fonds zu errichten und bundesgesetzliche Regelungen zu prüfen, die Leistungen für hörgeschädigte Menschen niedrigschwelliger machen sollen.
Wissenschaftliche Aufarbeitung
Zusätzlich fordert die Fraktion eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Hörschädigungen an deutschen Schulen.
Zwischenbericht zum Internationalen Tag der Gebärdensprache
Zum Internationalen Tag der Gebärdensprache am 23. September 2027 soll die Bundesregierung einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung der geforderten Maßnahmen vorlegen.
Historischer Kontext
Die Fraktion verweist auf den Beschluss des 2. Internationalen Kongresses der Taubstummenlehrer von 1880, der die ausschließliche Verwendung von Lautsprache im Unterricht von hörgeschädigten Menschen forderte – ein Verbot, das mit Strafen, Drohungen und Beschämungen durchgesetzt wurde und den Zugang zur Muttersprache erschwerte.
Entwicklung der Gebärdensprache
Die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als eigenständige Sprache erfolgte erst schrittweise, häufig erst nach Druck der sich ab den 1970er‑Jahren formierenden Behindertenrechtsbewegung.
Folgen frĂĽherer Praxis
Nach Angaben der Fraktion fĂĽhrten die frĂĽheren Unterrichtsmethoden zu deutlich schlechteren Berufschancen und spĂĽrbar niedrigeren RentenansprĂĽchen fĂĽr betroffene Menschen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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