Deutschland: Entwicklungsausschuss lehnt Antrag der Linksfraktion zur globalen Gerechtigkeit ab
Der Entwicklungsausschuss des Bundestags hat am Mittwoch den Antrag der Linksfraktion zum Abbau globaler Ungleichheit abgelehnt. Der Gesetzentwurf sah vor, den Kampf gegen weltweite Vermögenskonzentration zum obersten Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu machen und einen „Gerechtigkeitscheck“ für Handelsabkommen, Gesetzesvorhaben und Unternehmensförderungen einzuführen.
Ablehnung des Antrags
Im Abstimmungsprozess stimmten nur die Antragsteller für den Antrag, während die Union, AfD und SPD dagegen votierten. Die Grünen enthielten sich. Damit scheiterte das Vorhaben ohne weitere Änderungen.
Stellungnahmen der Fraktionen
Die Union und AfD kritisierten den Antrag als unrealistisch und als Gefahr für private Investitionen. Die SPD teilte die Sorge über die wachsende Vermögenskonzentration, betonte jedoch, dass Entwicklungszusammenarbeit nicht ausschließlich als Instrument globaler Umverteilung zu verstehen sei.
Argumente der Linksfraktion
Eine Vertreterin der Linksfraktion erklärte, dass es nicht darum gehe, reichen Menschen ihren Wohlstand zu entziehen, sondern dass ein gerechter Anteil gefordert sei. Sie verwies auf das exponentielle Wachstum weniger Vermögen und die daraus resultierenden Probleme für Millionen Menschen, die keinen Zugang zu Nahrung, Medikamenten oder sauberem Wasser haben.
Ansichten der Union und AfD
Ein Abgeordneter der CDU/CSU betonte den Beitrag privaten Kapitals zur nachhaltigen Entwicklung, insbesondere im Bereich der globalen Gesundheit. Die AfD bezeichnete den Antrag als Paradebeispiel für einen realitätsfernen und globalistischen Sozialismus und warnte vor möglichen Kapitalabflüssen aus Deutschland.
Position der SPD
Die SPD erklärte, dass die globale Vermögenskonzentration demokratische Gesellschaften unter Druck setze und unterstütze daher nationale und internationale Steuergerechtigkeit. Gleichzeitig betonte sie, dass Entwicklungszusammenarbeit auch Friedens- und Stabilitätspolitik sei und private Investitionen nicht pauschal abgelehnt werden dürften.
Reaktion der Grünen
Die Grünen äußerten grundsätzliche Zustimmung zum Anliegen des Antrags, wiesen jedoch inhaltliche Differenzen bei der Ausgestaltung einer globalen Steuer aus. Sie verwiesen auf einen eigenen Grünen-Antrag zur Einführung einer Übergewinnsteuer, der sich von den Forderungen der Linksfraktion unterscheide.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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