Gesamtausgaben
Der Bundeshaushalt 2027 legt für das Bundesverfassungsgericht Ausgaben in Höhe von 49,1 Millionen Euro fest. Damit liegt der Ansatz im Einzelplan 19 rund 2,7 Millionen Euro über dem Soll für das Vorjahr 2026.
Personalausgaben
Die Personalausgaben sollen um etwa 2,8 Millionen Euro auf 35,6 Millionen Euro steigen, was die personellen Kapazitäten des Gerichts stärken soll.
Sachliche Verwaltungsausgaben
Für sächliche Verwaltungsausgaben sind 7,9 Millionen Euro eingeplant, was einem Anstieg von 121 000 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Zuweisungen und Zuschüsse
Die Zuweisungen und Zuschüsse bleiben nahezu unverändert bei 4,4 Millionen Euro.
Investitionen
Für Investitionen sieht der Entwurf rund 1,2 Millionen Euro vor, was 241 000 Euro weniger sind als im laufenden Haushaltsjahr.
Jahresvergleich
Im Vergleich zu 2026 übertrifft der geplante Etat des Gerichts sowohl bei den Gesamtausgaben als auch bei den Personalausgaben die Vorjahreswerte, während die Investitionsmittel leicht zurückgehen.
Weiteres Vorgehen
Der Haushaltsentwurf wird im weiteren parlamentarischen Verfahren diskutiert und muss vom Bundestag beschlossen werden, bevor er in Kraft treten kann.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung