Der EU‑Beitritt der Ukraine ist Gegenstand einer kleinen Anfrage der AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag. Die Anfrage wurde am 3. August 2026 eingereicht und richtet sich an die Bundesregierung.
Inhalt der Anfrage
In dem Dokument 21/7361 fordert die Fraktion detaillierte Auskünfte zum aktuellen Stand des Beitrittsprozesses. Insbesondere wird gefragt, inwieweit die Ukraine bereits die für eine Mitgliedschaft erforderlichen Kriterien erfüllt. Weiterhin soll erläutert werden, welche Bedeutung die Bundesregierung dem bestehenden Assoziierungsabkommen zwischen Europäischer Union und Ukraine beimisst.
Erwartete Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung wird aufgefordert, innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist Stellung zu nehmen. Dabei soll sie sowohl den Fortschritt bei den Reformen in der Ukraine als auch die politischen Rahmenbedingungen für eine mögliche Erweiterung der EU darlegen.
Der Antrag bezieht sich auf die sogenannten Kopenhagener Kriterien, die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechte und eine funktionierende Marktwirtschaft umfassen. Zusätzlich wird die Einhaltung von Vorgaben aus dem Assoziierungsabkommen geprüft.
Die AfD‑Fraktion betont, dass ein klares Bild über den Erfüllungsgrad der Kriterien für die weitere Planung der EU‑Erweiterung notwendig sei. Sie verweist zudem auf frühere parlamentarische Diskussionen, in denen die strategische Bedeutung der Ukraine für die Europäische Union thematisiert wurde.
Die Bundesregierung hat bereits in früheren Erklärungen betont, dass die Ukraine auf dem Weg zur EU‑Mitgliedschaft unterstützt wird, jedoch die endgültige Entscheidung von der Erfüllung aller Bedingungen abhängt.
Ein abschließender Bericht der Bundesregierung wird voraussichtlich im nächsten Monat im Plenum vorgestellt, woraufhin die Abgeordneten über mögliche weitere Schritte beraten können.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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