Am 20. Juli 2026 hat die Europäische Kommission zwei Empfehlungen veröffentlicht, die den Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Methanverordnung vorschlagen. Ziel ist es, die Methanemissionen aus Energie- und Industriesektoren bis 2030 signifikant zu senken.
Hintergrund der Methanverordnung
Die Methanverordnung, die 2024 in Kraft trat, verpflichtet alle EU-Länder, Methanemissionen zu messen, zu berichten und Reduktionsziele zu verfolgen. Sie ist ein zentrales Element der EU-Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050.
Erste Empfehlung: Mess- und Berichtspflichten
Die erste Empfehlung fordert die Mitgliedstaaten auf, einheitliche Messmethoden für Methan in Öl- und Gasförderung, Abfalldeponien und Landwirtschaft einzuführen. Zudem sollen jährliche Berichte an die Europäische Kommission über die ermittelten Emissionswerte übermitteln werden.
Zweite Empfehlung: ReduktionsmaĂźnahmen
Die zweite Empfehlung legt fest, dass die Mitgliedstaaten konkrete Reduktionspläne entwickeln, die auf den gemessenen Emissionsdaten basieren. Dazu gehören die Einführung von Leckage-Erkennungsprogrammen, die Förderung von Methan‑Capture‑Technologien und die Anpassung von Förderungsbedingungen für Unternehmen.
Erwartete Auswirkungen
Nach Angaben der Kommission sollen die Empfehlungen zu einer Reduktion der Methanemissionen um mindestens 30 % bis 2030 führen. Dies würde nicht nur die Luftqualität verbessern, sondern auch den Treibhauseffekt verringern.
Weiteres Vorgehen
Die Mitgliedstaaten erhalten bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, die Empfehlungen in nationale Rechtsvorschriften zu überführen. Anschließend wird die Kommission die Umsetzung prüfen und gegebenenfalls weitere Leitlinien veröffentlichen.
Bezug zu EU-Klimazielen
Die Umsetzung der Methanverordnung unterstützt das EU-Klimaziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Methan trägt etwa 20 % zum gesamten Treibhausgaseffekt bei, weshalb seine Reduktion als besonders wirksam gilt.
Weitere Informationen
Die vollständigen Texte der beiden Empfehlungen sowie ergänzende technische Leitfäden stehen auf der Website der Europäischen Kommission zum Download bereit.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäische Kommission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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