Umsetzungsfristen und Geltungsbereich
Ab dem 30. Dezember 2026 müssen große und mittlere Unternehmen nachweisen, dass ihre Produkte den Vorgaben der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) entsprechen; für Klein- und Kleinstunternehmen gilt die Frist ab dem 30. Juni 2027.
Ziele der Verordnung
Die Verordnung soll sicherstellen, dass nur entwaldungsfreie Waren in die Europäische Union gelangen und dort exportiert werden, um die weltweite Abholzung, die zwischen 1990 und 2020 rund 420 Millionen Hektar Wald vernichtet hat, zu begrenzen.
Nachweis‑ und Sorgfaltspflichten
Produktkandidaten müssen drei Kriterien erfüllen: Sie dürfen nicht auf Flächen entstanden sein, die nach dem 31. Dezember 2020 gerodet wurden; sie müssen nach den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes hergestellt sein; und der Marktteilnehmer muss eine Sorgfaltserklärung abgeben, die die Entwaldungsfreiheit und die Legalität bestätigt.
Betroffene Rohstoffe
Die Regelung umfasst sieben Grundrohstoffe – Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalme, Soja und Rinder – sowie zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse, beispielsweise Schokolade oder Möbel.
Umsetzung in Deutschland
Für die praktische Durchsetzung ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig; der Gesetzentwurf führt keine über das EU‑Recht hinausgehenden Pflichten ein, sondern setzt die EU‑Umweltstrafrechts‑Richtlinie um.
Bürokratische Entlastungen
Im Dezember 2025 wurden wesentliche Vereinfachungen beschlossen, etwa der Verzicht auf die Angabe von Geodaten und die Möglichkeit, Sammelerklärungen für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse abzugeben; zudem ist eine Überprüfung der Verordnung für Ende 2025 vorgesehen.
Erwartete Auswirkungen
Durch die Maßnahmen werden Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die Bürokratie für die deutsche Wirtschaft, insbesondere für Land‑ und Forstwirtschaft, reduziert und gleichzeitig die Transparenz in der gesamten EU‑Lieferkette erhöht.
Weiterführende Informationen
Ein erläuterndes Video zur Funktionsweise der EUDR steht auf der Website der Bundesregierung bereit.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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