Ein formelles Kartellverfahren wurde am 30. Juni 2026 eingeleitet, um mögliche Verstöße von Align Technology gegen die Wettbewerbsvorschriften der Europäischen Union zu prüfen. Die Untersuchung richtet sich gegen die Praxis, intraorale Scanner an die klaren Zahnspangen Invisalign zu binden, die im Europäischen Wirtschaftsraum angeboten werden.
Auslöser der Untersuchung
Die Europäische Kommission erhielt eine Beschwerde eines Mitbewerbers, der behauptet, dass die Kopplung von Scanner und Alignern den Marktzugang für andere Anbieter erschwere. Die Beschwerde führte zu einer ersten Bewertung, die schließlich in die Eröffnung eines formellen Verfahrens mündete.
Erste Untersuchung im Medizinproduktemarkt
Nach Angaben der Kommission ist dies das erste formelle Kartellverfahren, das im Sektor der Medizinprodukte initiiert wurde. Damit setzt die Behörde ein Signal, dass kartellrechtliche Vorgaben auch für hochspezialisierte Gesundheitsprodukte gelten.
Potenzielle Auswirkungen
Ein Nachweis einer unzulässigen Bindung könnte zu Änderungen im Vertriebsmodell von Align Technology führen und den Wettbewerb im Markt für kieferorthopädische Geräte stärken. Marktteilnehmer könnten künftig gezwungen sein, ihre Produkte getrennt anzubieten, um den Vorgaben zu entsprechen.
Stellungnahme der Kommission
Die Europäische Kommission erklärte, dass das Verfahren dazu diene, die Einhaltung der EU-Wettbewerbsregeln sicherzustellen und dass alle relevanten Fakten sorgfältig geprüft werden. Ein endgültiges Ergebnis werde erst nach Abschluss der Untersuchung vorliegen.
Nächste Schritte
Im weiteren Verlauf wird die Kommission von Align Technology Unterlagen anfordern und mögliche Gespräche mit dem Unternehmen führen. Sollte ein Verstoß festgestellt werden, könnten Geldbußen oder Auflagen zur Marktöffnung verhängt werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäische Kommission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
Ende der Uebertragung