EU feiert fünfjähriges Jubiläum des Krebsplans – neue Maßnahmen und Hinweis auf Recht auf Vergessenwerden
Am 4. Februar 2026 markierte die Europäische Kommission das fünfjährige Bestehen des EU‑Krebsplans, indem sie zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Krebs ankündigte und das Prinzip des „Rechts auf Vergessenwerden“ im Kontext von Gesundheitsdaten betonte.
Hintergrund des Krebsplans
Der EU‑Krebsplan, der im Jahr 2021 initiiert wurde, verfolgt das Ziel, die Krebsprävention, -diagnostik und -behandlung in allen Mitgliedstaaten zu harmonisieren und zu stärken. Seit seiner Einführung wurden zahlreiche Projekte zur Früherkennung und zur Verbesserung der Patientenversorgung gefördert.
Neue Maßnahmen
Im Rahmen der Jubiläumsankündigung stellte die Kommission ein erweitertes Förderprogramm vor, das zusätzliche Mittel für Forschung zu personalisierten Therapien, den Ausbau von Screening‑Programmen und die Ausbildung von Fachpersonal bereitstellt. Weiterhin sollen digitale Gesundheitslösungen stärker in die klinische Praxis integriert werden.
Recht auf Vergessenwerden
Gleichzeitig betonte die Kommission, dass das Recht auf Vergessenwerden – das Individuen die Möglichkeit gibt, personenbezogene Daten aus dem Internet zu entfernen – auch im Gesundheitssektor Anwendung finden muss, um die Privatsphäre von Patienten zu schützen.
Ausblick zum Weltkrebstag
Die Ankündigungen erfolgten kurz vor dem Weltkrebstag am 4. Februar, einem internationalen Aktionstag, der jährlich auf die globale Belastung durch Krebs aufmerksam macht. Die Kommission plant, den Tag mit einer Reihe von Informationskampagnen und Fachkonferenzen zu begleiten.
Reaktionen der Mitgliedstaaten
Mehrere Mitgliedstaaten begrüßten die erweiterten Finanzmittel und betonten die Bedeutung koordinierter Anstrengungen. Einige Gesundheitsminister wiesen darauf hin, dass die neuen Mittel insbesondere in strukturschwachen Regionen dringend benötigt werden.
Weiteres Vorgehen
Die Europäische Kommission kündigte an, in den kommenden Monaten detaillierte Leitlinien zu veröffentlichen, die die Umsetzung der neuen Maßnahmen und die Einhaltung des Rechts auf Vergessenwerden in Gesundheitssystemen regeln sollen. Die Leitlinien sollen bis Ende des Jahres 2026 vorliegen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäische Kommission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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