Der Rat der Europäischen Union hat am 11. August 2026 seine Besorgnis über die anhaltende Anwendung der Todesstrafe in Libanon zum Ausdruck gebracht und die Abschaffung dieser Strafe gefordert.
Hintergrund der Todesstrafe in Libanon
In Libanon bleibt die Todesstrafe im Strafgesetz verankert, obwohl seit den 1990er‑Jahren kaum Hinrichtungen vollzogen wurden. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass das bestehende Rechtsinstrument gegen internationale Standards verstoße.
Stellungnahme der Europäischen Union
Nach Angaben des Rates der Europäischen Union vertritt der Hohe Vertreter die Ansicht, dass die Abschaffung der Todesstrafe ein unverzichtbarer Bestandteil des europäischen Menschenrechtsverständnisses sei. Der Hohe Vertreter betonte, dass die EU die universelle Verpflichtung zur Abschaffung unterstütze und Libanon zu einer entsprechenden Reform auffordere.
Reaktion der libanesischen Behörden
Die libanesische Regierung erklärte, dass sie die Diskussion über eine Reform des Strafrechts prüfe und die Bedenken der internationalen Gemeinschaft ernst nehme. Ein Sprecher der Regierung verwies auf laufende parlamentarische Debatten.
Internationale Einordnung
Die EU‑Position reiht sich ein in die Bemühungen verschiedener UN‑Organe und regionaler Partner, die Todesstrafe weltweit zu beenden. Vertreter anderer Staaten haben ähnliche Forderungen an Libanon gerichtet.
Ausblick und weitere Maßnahmen
Der Rat der Europäischen Union kündigte an, die Entwicklung in Libanon weiterhin zu beobachten und bei Bedarf weitere diplomatische Initiativen zu ergreifen, um die Abschaffung der Todesstrafe zu unterstützen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Rat der Europäischen Union, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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