EU-Kommission legt Leitlinien zur Verordnung über ausländische Subventionen vor
Am 9. Januar 2026 wurden neue Leitlinien veröffentlicht, die die Anwendung der Verordnung über ausländische Subventionen (Foreign Subsidies Regulation, FSR) präzisieren und damit mehr Vorhersehbarkeit für Unternehmen schaffen sollen.
Zielsetzung der Leitlinien
Die Leitlinien sollen Transparenz erhöhen, indem sie klare Kriterien für die Identifizierung ausländischer Subventionen festlegen und den Meldeprozess für betroffene Unternehmen vereinfachen.
Umfang und Schwellenwerte
Gemäß den Vorgaben gelten die Regelungen für Unternehmen, deren ausländische Subventionen einen Jahreswert von 100 Millionen Euro überschreiten, wobei die genauen Schwellenwerte in den Leitlinien detailliert beschrieben werden.
Meldepflicht und Verfahren
Unternehmen, die die Schwelle überschreiten, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung der Subvention eine Meldung an die zuständige Behörde übermitteln. Die Meldung soll Angaben zu Herkunft, Höhe und Zweck der Subvention enthalten.
Zusammenarbeit mit nationalen Behörden
Die Leitlinien sehen eine enge Kooperation zwischen der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden vor, um Prüfungen zu koordinieren und Doppelarbeit zu vermeiden.
Umsetzungszeitraum und Rückmeldungen
Die Regelungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft. Unternehmen und Interessengruppen haben bis zum 31. März 2026 die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen zu den Leitlinien einzureichen.
Erwartete Auswirkungen
Durch die einheitlichen Vorgaben sollen Marktverzerrungen reduziert und ein fairer Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes gefördert werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäische Kommission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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