Am 9. September 2026 hat die Europäische Kommission in Brüssel einen Vorschlag für eine neue Verordnung angenommen, die das öffentliche Beschaffungswesen modernisieren und vereinfachen soll, um Investitionen in öffentliche Dienstleistungen und Infrastruktur zu unterstützen.
Hintergrund der Reform
Der Vorschlag zielt darauf ab, das Beschaffungsrecht an aktuelle Marktbedingungen anzupassen, administrative Hürden zu reduzieren und die Transparenz bei Auftragsvergaben zu erhöhen.
Kernpunkte der Verordnung
Zu den vorgesehenen Änderungen gehören vereinfachte Schwellenwerte, eine stärkere Nutzung digitaler Verfahren, vereinfachte Vergabeverfahren für kleinere Aufträge sowie die verstärkte Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien.
Erwartete Auswirkungen
Die Kommission geht von einer effizienteren Verwendung von Steuermitteln, einer beschleunigten Umsetzung von Projekten und verbesserten Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen aus, wobei die Maßnahmen die Ziele des europäischen Grünen Deals und der Digitalstrategie unterstützen sollen.
Weiteres Verfahren
Nach der Annahme wird der Vorschlag dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Abstimmung vorgelegt, nachdem Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und den betroffenen Interessengruppen abgeschlossen sind.
Reaktionen von Interessengruppen
Vertreter von Wirtschaftsverbänden betonen die Notwendigkeit größerer Flexibilität, während Vertreter von Arbeitnehmerorganisationen auf die Wahrung ausreichender Sozialstandards hinweisen.
Zeitrahmen
Die Kommission plant, dass die Verordnung nach erfolgreicher Verabschiedung und Umsetzung in den Mitgliedstaaten voraussichtlich bis 2028 in Kraft tritt.
Einordnung in frühere Reformen
Der aktuelle Vorschlag knüpft an frühere Reformen des Vergaberechts aus den Jahren 2014 und 2020 an, um die Wettbewerbsfähigkeit der Union weiter zu stärken.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäische Kommission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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