Die Europäische Union hat am 4. Juni 2026 ein Verfahren eingeleitet, um Slowenien vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen. Der Grund ist die angebliche Nichteinhaltung der Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG), die von allen Mitgliedstaaten die Ausweisung von Schutzgebieten für wildlebende Vögel verlangt.
Hintergrund des Verfahrens
Die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet jeden Mitgliedstaat, sogenannte Special Protection Areas (SPAs) zu benennen, um den Erhalt von Vogelpopulationen sicherzustellen. Diese Gebiete sollen nach wissenschaftlichen Kriterien ausgewählt und rechtzeitig in nationale Naturschutzpläne integriert werden.
Verfahren vor dem EuGH
Nach Angaben der Kommission hat Slowenien die geforderten SPAs nicht fristgerecht festgelegt. Die Kommission sah sich daher veranlasst, den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union zu überweisen. Das Verfahren kann zu einer Geldbuße führen, falls der Staat die festgestellten Mängel nicht innerhalb einer vom Gericht festgelegten Frist behebt.
Bedeutung fĂĽr den Vogelschutz
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Vogelschutzrichtlinie für die Erreichung der EU-Umweltziele. Laut einer Studie des Europäischen Umweltamtes trägt die rechtzeitige Ausweisung von SPAs wesentlich zur Stabilisierung gefährdeter Vogelarten bei.
Ein Sprecher der Kommission erklärte, dass die Einhaltung der Richtlinie für den gemeinsamen Naturschutz unverzichtbar sei und dass das Verfahren ein klares Signal an alle Mitgliedstaaten sende, die Vorgaben ernst zu nehmen.
Die slowenische Regierung wurde aufgefordert, innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist Stellung zu nehmen und die erforderlichen Schutzgebiete zu benennen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäischen Kommission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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