Die Europäische Kommission hat am 6. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf zur Einführung einer einheitlichen Standardisierungsverordnung vorgestellt, der die Harmonisierung technischer Normen innerhalb des Binnenmarktes zum Ziel hat.
Ziele der Verordnung
Nach Angaben der Kommission soll die Verordnung die Fragmentierung von Normen reduzieren, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken und den Zugang zu europäischen Märkten vereinfachen.
Geltungsbereich
Der Entwurf erstreckt sich auf Produkte, Dienstleistungen und digitale Technologien, die in der EU angeboten werden, und legt fest, welche europäischen Normungsorganisationen befugt sind, Standards zu entwickeln.
Verfahren und Beteiligung
Interessierte Akteure, darunter Industrieverbände, Forschungseinrichtungen und nationale Behörden, können im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Stellungnahmen abgeben, bevor die Kommission den endgültigen Text ausarbeitet.
Zeitrahmen und Umsetzung
Die Kommission plant, den Gesetzgebungsprozess bis zum Jahresende 2027 abzuschließen, wobei die Verordnung nach ihrer Annahme innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden soll.
Erwartete Auswirkungen
Studien des Europäischen Parlaments deuten darauf hin, dass die Verordnung zu einer Senkung der Gesamtkosten für Unternehmen führen könnte, indem redundante Prüfungen vermieden und die Markteinführung beschleunigt werden.
Nächste Schritte
Der Gesetzentwurf wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur weiteren Beratung vorgelegt; beide Institutionen können Änderungen vorschlagen, bevor ein abschließender Beschluss gefasst wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von European Commission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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