Ein neuer Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Wohnraum in den am stärksten belasteten Regionen der Union zu verbessern. Die Initiative wurde am 9. September 2026 von der Europäischen Kommission veröffentlicht und richtet sich an Mitgliedstaaten sowie Kommunen, die vor erheblichen Wohnungsmarktproblemen stehen.
Ziele des Gesetzentwurfs
Der Entwurf, genannt Affordable Housing Act, sieht vor, finanzielle Mittel bereitzustellen, um den Bau und die Sanierung von preisgünstigen Wohnungen zu fördern. Kernpunkte umfassen die Einführung von Förderprogrammen für den Neubau, die Unterstützung von Renovierungsprojekten und die Schaffung von Anreizen für private Investoren, erschwinglichen Wohnraum zu schaffen.
Finanzierung
Die Kommission plant, jährlich bis zu 10 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt bereitzustellen, wobei ein Teil der Mittel über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kanalisiert wird. Zusätzlich sollen Mitgliedstaaten eigene Beiträge leisten, um die Gesamtkosten zu decken.
Reaktionen der Mitgliedstaaten
Einige Ministerien begrüßten den Entwurf als wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Wohnungsnot. Der Finanzminister von Deutschland erklärte, dass das Gesetz „ein starkes Signal für soziale Stabilität und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit“ setze. Andere Länder forderten jedoch klare Vorgaben zur Mittelverwendung.
Umsetzungsplan
Die Kommission strebt an, dass die Mitgliedstaaten die Maßnahmen bis 2028 in nationale Rechtsvorschriften überführen. Ein Monitoring‑Mechanismus soll die Fortschritte jährlich prüfen und Bericht erstatten.
Der Gesetzentwurf reiht sich in eine Reihe von EU‑Initiativen ein, die seit Jahren darauf abzielen, die Wohnungsfrage zu adressieren, darunter frühere Förderprogramme für soziale Wohnungsbauprojekte und Studien zur Wohnungsmarktentwicklung.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäische Kommission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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