EU: EU-Kommission übermittelt Vorab-Ergebnisse zu Google im DMA-Verfahren
Vorläufige Ergebnisse wurden Google am 27. April 2026 übermittelt, nachdem die Europäische Kommission im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) ein Prüfverfahren eingeleitet hatte.
Hintergrund des Verfahrens
Das Prüfverfahren begann am 27. Januar 2026, nachdem die Kommission die Marktposition von Google im Bereich mobiler Betriebssysteme als potenziell problematisch eingestuft hatte.
Ziel der Vorab-Ergebnisse
Die vorläufigen Befunde enthalten Entwürfe für Maßnahmen, die Google implementieren soll, um Drittparteien einen wirksamen Zugang und Interoperabilität mit den Kernfunktionen von Android zu ermöglichen.
Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahmen
Zu den Kernpunkten zählen die Offenlegung technischer Schnittstellen, die Gewährleistung von Datenportabilität sowie die Möglichkeit, alternative App-Stores zu betreiben, ohne dass die Funktionsfähigkeit von Android beeinträchtigt wird.
Nächste Schritte der Kommission
Nach Prüfung der Rückmeldungen von Google wird die Kommission entscheiden, ob verbindliche Verpflichtungen erlassen werden, die im Einklang mit den Bestimmungen des DMA stehen.
Potenzielle Auswirkungen auf den Markt
Experten gehen davon aus, dass die Umsetzung der Maßnahmen den Wettbewerb im Mobile-OS‑Markt stärken und die Auswahlmöglichkeiten für Verbraucher erweitern könnte.
Stellungnahme der Kommission
Ein Sprecher der Kommission betonte, dass die Vorab-Ergebnisse ein wichtiger Schritt seien, um die Funktionsfähigkeit des digitalen Binnenmarkts zu sichern und faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäische Kommission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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