EU-Kommission verurteilt FGM als schwere Menschenrechtsverletzung
Ein offizielles Statement aus Brüssel vom 5. Februar 2026 betont, dass die Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) als gravierende Verletzung der Menschenrechte eingestuft wird. Die Erklärung richtet sich an alle Mitgliedstaaten und fordert ein entschlossenes Vorgehen gegen diese Form der Gewalt.
Verurteilung und Einstufung
Die Kommission bezeichnet FGM eindeutig als ein Mittel der Kontrolle und Unterdrückung, das keinerlei medizinische Rechtfertigung besitzt. Sie hebt hervor, dass die Praxis nicht mit kulturellen Traditionen, religiösen Überzeugungen oder gesundheitlichen Vorteilen begründet werden kann.
Aufruf zu Präventionsmaßnahmen
Die EU fordert die Mitgliedstaaten auf, Präventionsprogramme zu stärken, Aufklärungsarbeit zu intensivieren und gezielte Unterstützung für die Opfer bereitzustellen. Dabei soll insbesondere die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren ausgebaut werden, um effektive Aufklärungsstrategien zu entwickeln.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Erklärung verweist auf bestehende EU‑Rechtsinstrumente, die die Strafbarkeit von FGM festlegen, und ruft zu einer konsequenten Durchsetzung dieser Gesetze auf. Es wird betont, dass nationale Behörden verpflichtet sind, Verdachtsfälle zu melden und strafrechtlich zu verfolgen.
Finanzielle Unterstützung
Die Kommission kündigt zusätzliche finanzielle Mittel an, die im Rahmen des EU‑Programms für Gesundheit und Gleichstellung bereitgestellt werden. Ziel ist es, spezialisierte Beratungsstellen zu etablieren und den Opfern Zugang zu medizinischer und psychologischer Versorgung zu sichern.
Monitoring und Berichterstattung
Ein neues Monitoring‑System soll eingerichtet werden, um Fortschritte bei der Bekämpfung von FGM zu dokumentieren. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, regelmäßige Berichte zu erstellen und diese an die EU‑Kommission zu übermitteln.
Zukünftige Schritte
Die EU plant, ihre Strategie zur Bekämpfung von FGM bis Ende des Jahres zu finalisieren und in einem umfassenden Aktionsplan zu verankern. Dieser Plan soll klare Ziele, messbare Indikatoren und einen Zeitrahmen für die Umsetzung enthalten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäische Kommission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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