Ein Verfahren wurde am 1. Oktober 2026 in Brüssel eingeleitet, weil Bulgarien die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/944 zum Binnenmarkt für Strom nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Die Europäische Kommission hat das Land daraufhin an den Gerichtshof der Europäischen Union verwiesen.
Hintergrund der Richtlinie
Die Richtlinie 2019/944 regelt einheitliche Bedingungen für den Strommarkt, um Wettbewerb, Versorgungssicherheit und die Integration erneuerbarer Energien zu fördern. Sie ergänzt die frühere Richtlinie 2012/27/EU, die Energieeffizienzmaßnahmen festlegt.
Verfahrensgrundlage
Nach Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann die Kommission Mitgliedstaaten vor den EuGH bringen, wenn sie gegen EU-Recht verstoßen. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet INFR(2021)0015.
Reaktion Bulgariens
Die bulgarische Regierung hat bislang keine offizielle Stellungnahme zu dem Verfahren veröffentlicht. In der Vergangenheit hat Bulgarien bereits Schritte zur Anpassung seiner Gesetzgebung angekündigt, jedoch blieb die vollständige Umsetzung aus.
Folgen des Verfahrens
Der EuGH wird prüfen, ob Bulgarien seine Verpflichtungen aus der Richtlinie verletzt hat. Sollte das Gericht eine Verletzung feststellen, kann es Bulgarien zur Nachbesserung verpflichten und gegebenenfalls Schadenersatzforderungen zulassen.
EU-weite Durchsetzung
Der Fall verdeutlicht die konsequente Durchsetzung von EU-Recht durch die Kommission. Ähnliche Verfahren wurden bereits gegen andere Mitgliedstaaten eingeleitet, um die einheitliche Anwendung von Energieregelungen sicherzustellen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäische Kommission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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