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EU-Kommission verweist sieben Mitgliedstaaten wegen fehlender Umsetzung der Resilienz‑Richtlinie an den EuGH
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AI GENERATED 29.04.2026 • 13:35 Recht, Staat und Institutionen

EU-Kommission verweist sieben Mitgliedstaaten wegen fehlender Umsetzung der Resilienz‑Richtlinie an den EuGH

Hintergrund

Mehrere Mitgliedstaaten wurden von der Europäischen Kommission an den Gerichtshof der Europäischen Union verwiesen, weil sie die Vorgaben der Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER‑Richtlinie) nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt und die Maßnahmen nicht gemeldet haben.

Betroffene Mitgliedstaaten

Betroffen sind Bulgarien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Spanien und Schweden. Jeder dieser Staaten ist verpflichtet, nationale Rechtsakte zu erlassen, die die Vorgaben der CER‑Richtlinie in die Praxis überführen, und die Umsetzung den EU‑Behörden zu melden.

Rechtliche Schritte

Die Kommission hat gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und die betroffenen Staaten an den EuGH verwiesen. Das Verfahren ermöglicht dem Gerichtshof, verbindliche Entscheidungen zu treffen und gegebenenfalls Geldbußen zu verhängen.

Reaktionen der Kommission

Ein Sprecher der Kommission erklärte, dass die konsequente Durchsetzung der CER‑Richtlinie für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen in der Union unabdingbar sei und dass die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, unverzüglich die erforderlichen Rechtsakte zu erlassen und zu melden.

Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten

Die Verweisung kann zu finanziellen Sanktionen führen, falls die betroffenen Staaten die Vorgaben nicht nachholen. Zudem könnte die Verzögerung bei der Umsetzung die Widerstandsfähigkeit von Energie‑, Telekommunikations‑ und Gesundheitssektoren beeinträchtigen.

Nächste Schritte

Der EuGH wird nun prüfen, ob die Mitgliedstaaten gegen EU‑Recht verstoßen haben. Die Entscheidung des Gerichts wird voraussichtlich innerhalb der nächsten Monate erwartet. In der Zwischenzeit wird die Kommission die Einhaltung der Richtlinie durch alle Mitgliedstaaten weiter überwachen.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von European Commission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.

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