Mehrere Hersteller von Baustoffchemikalien, die in Frankreich, Deutschland und Spanien tätig sind, erhalten von der Europäischen Kommission die Mitteilung, dass ein vorläufiger Verdacht besteht, gegen EU‑Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben, weil sie angeblich Preise für Chemikalien für Zement, Beton und Mörtel abgesprochen haben.
Betroffene Unternehmen und Verbände
Die Mitteilung richtet sich zudem an drei nationale Fachverbände, die die betroffenen Unternehmen vertreten.
Untersuchungsgrundlage
Nach Angaben der Kommission beruhen die Vorwürfe auf einer Untersuchung, die mögliche koordinierte Preissteigerungen in einem Markt mit hoher Nachfrage nach Baustoffen aufgedeckt haben soll.
Verfahren und Fristen
Die betroffenen Hersteller haben die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen, bevor ein formelles Verfahren eingeleitet wird.
Potenzielle Sanktionen
Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass die Unternehmen gegen das Kartellverbot verstoßen haben, könnten Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.
Strategischer Kontext der EU
Die Untersuchung erfolgt im Kontext einer breiteren Strategie der EU, den Wettbewerb im Bausektor zu stärken und Preisabsprachen zu verhindern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäische Kommission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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