Der Rat der Europäischen Union hat am 10. Juli 2026 beschlossen, die Visaerteilung für Staatsangehörige Guineas vorübergehend zu beschränken, weil das Land nicht ausreichend bei der Rückkehr von Personen kooperiert hat.
Hintergrund
Im Rahmen des gemeinsamen Schengen‑Visapolitik‑Rahmens verlangt die EU von Drittstaaten, dass diese Rückkehr von Personen, die im Schengen‑Raum illegal aufhalten, unterstützen. Guinea hat bislang nicht die geforderten Rückführungsmaßnahmen umgesetzt.
Details der Beschränkung
Die Beschränkung gilt für alle Kurzzeitvisa, die ab dem 15. Juli 2026 ausgestellt werden sollen. Die Regelung ist zunächst für ein Jahr befristet und kann bei nachgewiesener Verbesserung der Zusammenarbeit verlängert oder aufgehoben werden.
Reaktionen aus Guinea
Die guineische Regierung wurde über die Entscheidung informiert und hat erklärt, die Angelegenheit intern zu prüfen. Ein Sprecher des guineischen Außenministeriums betonte, dass man an einer Lösung arbeite, um die Visa‑Beschränkung zu vermeiden.
Auswirkungen für Reisende
Betroffene Personen aus Guinea können ab dem Inkrafttreten der Maßnahme keine neuen Schengen‑Visa mehr beantragen. Bereits erteilte Visa bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig.
Rechtlicher Rahmen
Der Beschluss stützt sich auf die Verordnung (EU) 2020/1234 über das gemeinsame Visapolitik‑System, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, Visa‑Beschränkungen bei unzureichender Rückkehrkooperation zu verhängen.
Ausblick
Der Rat wird die Kooperation Guineas regelmäßig überprüfen. Sollte das Land die geforderten Maßnahmen umsetzen, kann die Beschränkung vorzeitig aufgehoben werden. Gleichzeitig wird die EU weitere bilaterale Gespräche führen, um die Rückkehrabkommen zu stärken.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Rat der Europäischen Union, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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