Entscheidung des Rates
Die Europäische Union hat beschlossen, die Ausstellung von Visa für somalische Staatsangehörige vorübergehend zu beschränken, nachdem die Kommission die Zusammenarbeit bei der Rückführung als unzureichend bewertet hat.
Begründung der Kommission
Die Europäische Kommission hatte zuvor festgestellt, dass die bilateralen Abkommen zur Rücknahme von Personen nicht den erwarteten Standards entsprechen, was die Notwendigkeit einer temporären Maßnahme begründet.
Umfang der Beschränkung
Die Beschränkung gilt für alle neuen Visa-Anträge somalischer Staatsangehöriger und bleibt bis auf Weiteres in Kraft, solange keine Verbesserung der Rückführungskooperation nachgewiesen wird.
Rechtlicher Rahmen
Der Beschluss beruht auf den Bestimmungen des Gemeinsamen Visapolitikrahmens der Union und wurde im Einklang mit den geltenden Rechtsgrundlagen des Rates gefasst.
Mögliche Folgen
Betroffene Personen können künftig nicht mehr in die Mitgliedstaaten reisen, was insbesondere Reisen zu Besuch, Studium oder Arbeit betrifft.
Weiteres Vorgehen
Die Kommission wird die Zusammenarbeit mit Somalia weiterhin überwachen und die Entscheidung des Rates regelmäßig überprüfen, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Rat der Europäischen Union, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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