Am 6. Mai 2026 hat der Rat der Europäischen Union die Ernennung eines neuen Richters für das Generalgericht beschlossen.
Ernennung im Detail
Die Entscheidung wurde von den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten im Rahmen einer regulären Sitzung getroffen, nachdem der Präsident des Gerichts einen Kandidaten vorgeschlagen hatte.
Aufgaben des Generalgerichts
Das Generalgericht ist für die Entscheidung von Klagen zuständig, die von Unternehmen, Einzelpersonen oder Mitgliedstaaten gegen Handlungen der EU-Organe eingereicht werden.
Zusammensetzung des Gerichts
Derzeit besteht das Generalgericht aus 54 Richtern, die jeweils für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt werden. Der neu ernannte Richter wird voraussichtlich im Juli 2026 sein Amt antreten.
Stellungnahme des Rates
Ein Sprecher des Rates erklärte, dass die Auswahl auf Basis von Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung im europäischen Recht erfolgt sei.
Weiteres Verfahren
Die Ernennung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt mit dem offiziellen Inkrafttreten in Kraft.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Rat der Europäischen Union, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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