Am 29. April 2026 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Überarbeitung der Regeln zur Koordinierung der Sozialversicherung beschlossen. Die Entscheidung wurde in Brüssel getroffen und von der Europäischen Kommission begrüßt.
Hintergrund der Regelrevision
Die bisherigen Regelungen wurden als zu komplex und teilweise uneinheitlich bewertet. Ziel der Revision ist es, die grenzüberschreitende Anwendung zu vereinfachen und administrative Hürden für Bürger und Arbeitgeber zu reduzieren.
Wesentliche Änderungen
Die überarbeitete Verordnung führt neue Bestimmungen ein, die die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen vereinheitlichen und die Anerkennung von Versicherungszeiten in anderen Mitgliedstaaten erleichtern. Zudem werden Verfahren zur Informationsweitergabe zwischen den nationalen Behörden digitalisiert.
Erwartete Auswirkungen
Durch die Änderungen sollen Bürger, die in mehreren EU‑Ländern arbeiten, schneller und transparenter Leistungen erhalten. Unternehmen profitieren von geringeren Verwaltungsaufwänden und klareren Vorgaben bei grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnissen.
Stellungnahme der Europäischen Kommission
Ein Sprecher der Kommission erklärte, dass die Revision ein wichtiger Schritt sei, um den europäischen Binnenmarkt im Sozialversicherungsbereich weiter zu stärken und die Mobilität von Arbeitskräften zu fördern.
Reaktionen der Mitgliedstaaten
Ein Vertreter eines Mitgliedstaates betonte, dass die neuen Regelungen die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Sozialversicherungsträgern deutlich verbessern würden und die soziale Sicherheit für alle Arbeitnehmer erhöhen.
Umsetzung und nächste Schritte
Die überarbeitete Verordnung tritt voraussichtlich im zweiten Quartal 2027 in Kraft. Die nationalen Behörden erhalten bis dahin Zeit, ihre Systeme anzupassen und Schulungen für das Personal durchzuführen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäische Kommission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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