EU: EU stärkt Qualität und Rückverfolgbarkeit von Waldvermehrungsmaterial
Neue Regelungen zur Verbesserung von Qualität, Verfügbarkeit und Rückverfolgbarkeit von Waldvermehrungsmaterial (FRM) wurden am 21. April 2026 vom Rat beschlossen. Ziel ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des EU‑Samensektors zu fördern.
Hintergrund des Vorhabens
Waldvermehrungsmaterial bildet die Grundlage für die Wiederaufforstung und die nachhaltige Bewirtschaftung europäischer Wälder. Bisher fehlten einheitliche Standards, was zu Qualitätsunterschieden und Marktunsicherheiten führte.
Kernelemente der neuen Regeln
Die Verordnung legt verbindliche Qualitätskriterien für FRM fest, etabliert ein EU‑weites Rückverfolgbarkeitssystem und erweitert die Zulassungspraxis für neue Sorten. Zusätzlich werden Mindeststandards für die Lagerung und den Transport definiert.
Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
Durch die Harmonisierung der Vorgaben sollen Forschung und Entwicklung im Bereich von Saatguttechnologien erleichtert werden. Der Rat betont, dass die Maßnahmen die Einführung neuer, klima‑resistenter Sorten beschleunigen können.
Umsetzung und Zuständigkeiten
Die Mitgliedstaaten erhalten bis zum 31. Dezember 2027 Zeit, die Regelungen in nationales Recht zu überführen. Nationale Behörden sind für die Überwachung der Einhaltung und für die Zertifizierung der Anbieter verantwortlich.
Erwartete Auswirkungen
Experten gehen davon aus, dass die verbesserten Standards die Produktivität von Wäldern steigern und die Biodiversität stärken werden. Der einheitliche Markt soll zudem den Handel mit FRM innerhalb der Union vereinfachen.
Reaktionen der Akteure
Vertreter des europäischen Samenverbands begrüßen die Klarheit der Vorgaben und erwarten eine höhere Nachfrage nach zertifiziertem Material. Umweltorganisationen loben die stärkere Rückverfolgbarkeit, weisen jedoch darauf hin, dass die Durchsetzung konsequent kontrolliert werden müsse.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Rat der Europäischen Union, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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