EU: EU stimmt Angleichung Dritter Länder an Beschluss zu restriktiven Maßnahmen gegen Cyberangriffe
Die Europäische Union hat am 29. Mai 2026 die Angleichung bestimmter Drittländer an den Ratbeschluss 2026/1079 beschlossen, der die Anwendung restriktiver Maßnahmen gegen Cyberangriffe regelt, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen.
Hintergrund des Beschlusses
Der Ratbeschluss 2026/1079 vom 11. Mai 2026 ändert den früheren Beschluss 2019/797, welcher bereits ein Regelwerk für restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe etablierte. Ziel sei es, die Handlungsfähigkeit der Union bei digitalen Bedrohungen zu stärken.
Umfang der Angleichung
Durch die Angleichung werden die genannten Drittländer künftig den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen unterworfen wie die bereits gelisteten Staaten. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen wie Einfrieren von Vermögenswerten, Einreiseverbote und Beschränkungen im Finanzsektor.
Aussagen des Hohen Vertreters
Der Hohe Vertreter betonte, dass die Angleichung ein klares Signal an Akteure sende, die Cyberangriffe gegen die Union planen. Er verwies darauf, dass die Maßnahme auf einer gemeinsamen Bewertung der Europäischen Auswärtigen Dienststelle und der Mitgliedstaaten beruhe.
Umsetzung und Überprüfung
Die neuen Regelungen treten sofort in Kraft und werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Der Hohe Vertreter erklärte, dass die Union bereit sei, bei Bedarf weitere Anpassungen vorzunehmen, um auf sich wandelnde Bedrohungslagen zu reagieren.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Rat der Europäischen Union, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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