EU: EU verhängt Sanktionen gegen russische Rüstungsfirmen
Am 17. Juli 2026 wurden restriktive Maßnahmen gegen einen Einzelnen und fünf Unternehmen des russischen Militär‑Industriekomplexes beschlossen, die in der Herstellung von Drohnen tätig sind.
Hintergrund der Entscheidung
Die Beschlüsse folgen auf Drohnenangriffe auf Kiew, die laut den Behörden der Europäischen Union erhebliche zivile Schäden verursacht haben.
Umfang der Sanktionen
Die Maßnahmen umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten, ein Einreiseverbot in die Mitgliedstaaten und ein Verbot der Ausfuhr von Gütern, die für die Drohnenproduktion verwendet werden.
Die betroffenen Unternehmen sind im Bereich unbemannter Luftfahrtsysteme aktiv und stehen in direkter Verbindung zu den genannten Angriffen.
Reaktion des Rates
Der Rat betont, dass die Sanktionen ein deutliches Signal der Entschlossenheit der Union darstellen, die militärische Infrastruktur, die zu Angriffen beiträgt, zu unterbinden.
Die rechtliche Grundlage der Maßnahmen beruht auf den Bestimmungen des Gemeinsamen Außen‑ und Sicherheitspolitikrahmens der Europäischen Union.
Weitere Überprüfungen der Liste könnten erfolgen, falls neue Informationen über zusätzliche Beteiligte vorliegen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Rat der Europäischen Union, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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