Höhere Recyclingquoten
Ab 2028 sollen die dualen Systeme für Kunststoffabfälle eine Recyclingquote von 75 % erreichen. Die neue Regelung sieht mehrere Berechnungsmethoden vor und eröffnet zudem Absatzmärkte für chemisch recycelte Kunststoffe.
Verbraucherschutz und Kennzeichnung
Alle Verpackungen müssen künftig einen EU‑weit harmonisierten Hinweis zu Recycling und Entsorgung tragen, um die richtige Sortierung zu erleichtern. Zudem sollen schwer recycelbare Kunststoffe und gefährliche Stoffe wie PFAS im Design vermieden werden.
Begrenzung übergroßer Verpackungen
Die Verordnung begrenzt überdimensionierte Verpackungen, um Verbrauchertäuschungen zu reduzieren. Luftpolster, unnötig schwere Böden und ähnliche Konstruktionen sollen eingeschränkt werden.
Umsetzung und Ausblick
Die Bundesregierung betont, dass die neuen Vorgaben zu weniger Verpackungsmüll und einer verbesserten Kreislaufwirtschaft führen sollen. Weitere Informationen werden im Rahmen der gesetzlichen Umsetzung bereitgestellt.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
