Verfahren vor dem EuGH
Ein Verfahren wurde eingeleitet, um Frankreich vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen, weil das Land die Vorgaben zur Niederlassungsfreiheit und zur Dienstleistungsfreiheit im Veterinärsektor nicht erfüllt hat.
Rechtsgrundlage
Die Entscheidung stützt sich auf das Vertragswerk über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG), die beide den freien Verkehr von Unternehmen und Dienstleistungen innerhalb des Binnenmarktes garantieren.
Beanstandete nationale Vorschriften
Die europäischen Behörden kritisieren, dass französische Regelungen für Tierarztpraxen und veterinärmedizinische Unternehmen den Marktzugang von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten unverhältnismäßig einschränken.
Mögliche Konsequenzen
Wird das Gericht feststellen, dass Frankreich gegen EU‑Recht verstoßen hat, könnte es dem Land auferlegen, die betreffenden Bestimmungen anzupassen und gegebenenfalls Schadensersatz an betroffene Unternehmen zu zahlen.
FrĂĽhere Verfahren
Ähnliche Verfahren wurden bereits gegen andere Mitgliedstaaten geführt, die nationale Regelungen mit den EU‑Vorschriften in Konflikt brachten, was zu Anpassungen nationaler Gesetzgebungen führte.
Ausblick
Der Europäische Gerichtshof wird nun die Vorbringen prüfen und in den kommenden Monaten ein Urteil fällen, das für die weitere Harmonisierung des Veterinärmarktes von Bedeutung sein dürfte.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäische Kommission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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