Die Europäische Kommission hat in Zusammenarbeit mit dem Thünen‑Institut festgestellt, dass der Zugang zum EU‑Zuckermarkt für Exporte aus Brasilien und Paraguay weiterhin durch festgelegte Zollquoten eingeschränkt bleibt. Die Bundesregierung bestätigte diese Einschätzung in einer schriftlichen Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion.
Begrenzte Zollquoten
Für das Lieferjahr 2024/2025 sind die Quoten auf etwa 1,1 % der EU‑Zuckererzeugung und auf rund 1,4 % des EU‑Zuckerverbrauchs festgelegt. Die Kommission geht davon aus, dass diese Mengen ohne Marktverwerfungen absorbiert werden können.
Kommissionale Bewertung
Die Folgenabschätzungen betonen, dass der EU‑Zuckermarkt grundsätzlich geschützt bleibt. Die Analyse sieht keinen Anlass für eine Ausweitung der Importmöglichkeiten, solange die festgelegten Quoten eingehalten werden.
Flankierende MaĂźnahmen
Um die berechtigten Sorgen der europäischen Landwirte zu adressieren, hat die Europäische Kommission zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen im Agrarbereich vorgesehen. Diese sollen die Stabilität der Zuckerproduktion in der EU stärken.
Neue Verordnung (EU) 2026/687
Die Bundesregierung verwies auf die kürzlich verabschiedete Verordnung (EU) 2026/687, die die bilaterale Schutzklausel für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU‑MERCOSUR‑Abkommens regelt. Die Verordnung tritt noch im April 2026 in Kraft, also vor der vorläufigen Anwendung des Abkommens.
Ausblick fĂĽr die Zuckerbranche
Durch die Kombination aus festen Quoten und der neuen Verordnung erhalten betroffene Sektoren, einschließlich der Zuckerbranche, einen zusätzlichen rechtlichen Schutz. Die Branche rechnet mit einer stabilen Absatzsituation trotz des internationalen Wettbewerbs.
Parlamentarische Reaktion
Die Bundesregierung betonte, dass die vorgesehenen Schutzmaßnahmen den EU‑Markt vor unerwarteten Preisentwicklungen bewahren und gleichzeitig den europäischen Landwirten Sicherheit bieten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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