Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Juni 2026 in der Rechtssache C‑837/24 („Nova Iberomoldes“) entschieden, dass eine nationale Steuer auf die entgeltliche Übertragung von Grundstücken nicht auf Vorgänge angewendet werden darf, die nach der Richtlinie 2008/7/EG als kapitalaufbringende oder umstrukturierende Maßnahmen geschützt sind. Das Urteil hat unmittelbare Relevanz für das deutsche Gewerbesteuerrecht.
Parlamentarische Anfrage
Die AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag stellte im Rahmen einer Kleinen Anfrage (Aktenzeichen 21/7409) die Frage, ob die Bundesregierung seit dem EuGH‑Urteil die Vereinbarkeit des deutschen Grunderwerbsteuerrechts mit der genannten Richtlinie geprüft hat und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden.
Inhalt des EuGH‑Urteils
Nach Ansicht des EuGH ist die Grunderwerbsteuer, sofern sie auf die Übertragung von Grundstücken im Kontext einer von der Richtlinie 2008/7/EG geschützten Kapitalaufbringungs‑ oder Umstrukturierungsmaßnahme erhoben wird, mit dem Unionsrecht unvereinbar. Das Gericht betonte, dass die Richtlinie ausdrücklich solche Transaktionen von steuerlichen Belastungen ausnehmen soll, um den Binnenmarkt nicht zu behindern.
Potenzielle Folgen für die Gewerbesteuer
Die deutsche Gewerbesteuer, die unter anderem auf Erträge aus dem Gewerbebetrieb erhoben wird, könnte durch die Entscheidung in Bereichen betroffen sein, in denen Grundstücksübertragungen als Teil von Unternehmensumstrukturierungen gelten. Sollte die Bundesregierung eine Anpassung des Grunderwerbsteuergesetzes vornehmen, könnte dies auch Auswirkungen auf die Berechnung der Gewerbesteuer haben.
Reaktion der Bundesregierung
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums prüft die zuständige Behörde derzeit, inwieweit das Grunderwerbsteuerrecht an das EuGH‑Urteil angepasst werden muss. Ein offizielles Ergebnis der Prüfung wurde bislang nicht veröffentlicht.
Hintergrund zur Richtlinie 2008/7/EG
Die Richtlinie 2008/7/EG zielt darauf ab, Kapitalaufbringungs‑ und Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb der EU zu fördern, indem sie steuerliche Hindernisse reduziert. Sie definiert, welche Transaktionen von nationalen Steuern ausgenommen sind, um grenzüberschreitende Investitionen zu erleichtern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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