Reisezeitraum und Zielsetzung
Der Europaausschuss hat vom 20. bis 23. September 2026 eine Delegation nach Armenien entsandt, um politische Gespräche zu führen. Im Fokus stehen die weitere Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Armenien und der Europäischen Union, der Friedensprozess mit Aserbaidschan sowie die bilateralen Beziehungen zur Türkei.
Programmpunkte im armenischen Parlament und Regierung
Die Abgeordneten trafen Mitglieder des EU-Integrationsausschusses des armenischen Parlaments, Vertreter der Regierung und die Leitung der Mission EUMA. Zusätzlich wurden Vertreter armenischer Think Tanks in die Diskussionen eingebunden, um ein breites Spektrum an Sichtweisen zu berücksichtigen.
Gedenkveranstaltung
An der Gedenkstätte Tsitsernakaberd legte die Delegation einen Kranz nieder, um an die historischen Ereignisse zu erinnern und das Gedenken zu würdigen.
Umwelt- und Wirtschaftsaspekte am Sevansee
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der ökologischen und ökonomischen Bedeutung des Sevansees. Die Abgeordneten trafen Mitglieder der Lake Sevan Protection Platform, um über den Schutz des Gewässers und dessen Bedeutung für die Region zu diskutieren.
Besuch eines GIZ‑geförderten Agrarunternehmens
In Tsovazard/Sevan besuchte die Delegation ein von der GIZ unterstütztes Agrarunternehmen. Dort informierten sich die Abgeordneten über Agrobiodiversität, den Anbau klimaresistenter Pflanzensorten und die Herausforderungen beim Export landwirtschaftlicher Produkte in die EU.
Zusammensetzung der Delegation
Unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Dr. Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) nahmen die Abgeordneten Roland Theis, Jan Metzler (beide CDU/CSU) und Matthias Moosdorf (AfD) an der Reise teil.
Ausblick
Die Gespräche sollen Grundlagen für vertiefte Kooperationen in den Bereichen Politik, Sicherheit und Wirtschaft schaffen und mögliche Wege für eine nachhaltige Entwicklung des Sevansees sowie den Ausbau des Agrarsektors in Richtung EU‑Markt aufzeigen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung